Der eigentliche
Versteigerungstermin besteht aus drei Teilen.
Der Erste ist die Bekanntmachung. Der zuständige
Rechtspfleger verkündet den Anwesenden die wichtigsten Informationen zu dem Objekt in Zwangsversteigerung und den vom
Vollstreckungsgericht angesetzten
Verkehrswert. Zudem klärt er über etwaige Besonderheiten auf, wie zum Beispiel Baulasten, Denkmalschutzbestimmungen oder besondere Wohnrechte. Auch das geringste Gebot wird verkündet.
Wir empfehlen, beim Bekanntmachungsteil anwesend zu sein und sich alles genau anzuhören. Es kann immer vorkommen, dass Sie etwas Neues über das Objekt erfahren, was Ihre Entscheidung mitzubieten ausschlaggebend beeinflussen kann.
Im Anschluss an die Bekanntmachung beginnt mit der
Bietstunde der zweite Teil des Versteigerungstermins. Ab nun können Sie Ihre Gebote abgeben.