Jedes Aktenzeichen ist einmalig und dient dazu, schriftliche Behördenvorgänge zuzuordnen. Es handelt sich also um eine Kennzeichnung. Bei einer Zwangsversteigerung besteht das Aktenzeichen aus Dezernat/Geschäftsstelle, dem Kürzel “K” für Zwangsversteigerungsverfahren, einer fortlaufenden Nummerierung und der Jahreszahl.
Für Sie ist es wichtig, sich das Aktenzeichen des Objekts zu notieren, für das Sie sich interessieren. Damit können Sie beim zuständigen
Vollstreckungsgericht/Amtsgericht an den
Rechtspfleger wenden und alle vorhandenen Informationen, wie zum Beispiel das
Gutachten einholen.
Wenn Sie eine Auxeda Merkliste anlegen, haben Sie das jeweilige Aktenzeichen zu ausgewählten Immobilien und Grundstücken immer parat.