Sobald Sie den
Zuschlag für ein Objekt bekommen haben und dieser als
Zuschlagsbeschluss offiziell verkündet wurde, geht das Objekt in ihr Eigentum über. Alle draus entstehenden Kosten und Pflichten tragen nun Sie.
Sie bekommen eine Frist vom zuständigen
Vollstreckungsgericht, in welcher Sie die gesamte Summe des Höchstgebots zu zahlen haben, abzüglich der bereits von Ihnen vor dem
Zwangsversteigerungstermin getätigten
Sicherheitsleistung. Falls keine Sicherheitsleistung verlangt wurde, ist der ganze Betrag zu zahlen.
Das Gericht berechnet Ihnen 4 % vom Höchstgebot als Zinsen für die Zeit zwischen Zuschlagsbeschluss und Überweisung.
Zusätzlich tragen Sie noch die Zwangsverhandlungskosten. Diese betragen 1 % vom Höchstgebot.
Hinzu kommen Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer. Letztere bewegt sich je nach Bundesland zwischen 3,5 % - 6,5 %.