Gerichtsvollzieher sind in Deutschland Beamten der Justiz. Sie sind dazu berechtigt, Vollstreckungshandlungen auszuführen. Dabei geht es hauptsächlich um die Pfändung von beweglichen Sachen.
Der Gerichtsvollzieher hat keinen Zugriff auf Konten, dies darf nur ein
Vollstreckungsgericht. Zudem kann er nur pfänden, wenn der
Schuldner ihm Zutritt gewährt. Bekommt der Gerichtsvollzieher keinen Zugang, so kann er die Polizei hinzuziehen, welche sich im Notfall auch gewaltsam Zutritt verschafft.