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Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb einer Immobilie aus Zwangsversteigerung fällt genau wie beim Kauf über den freien Markt die Grunderwerbsteuer an. Dabei handelt es sich um eine Ländersteuer, die an die Kommunen weitergereicht werden kann. Berechnungsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Meistgebotes. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Kaufnebenkosten und bildet die Grundlage für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und somit auch für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Grunderwerbsteuer 2021 der Bundesländer
Baden-Württemberg   5,00 %
Bayern   3,50 %
Berlin   6,00 %
Brandenburg   6,50 %
Bremen   5,00 %
Hamburg   4,50 %
Hessen   6,00 %
Mecklenburg-Vorp.   5,00 %
Niedersachsen   5,00 %
Nordrhein-Westfalen   6,50 %
Rheinland-Pfalz   5,00 %
Saarland   6,50 %
Sachsen   3,50 % 
Sachsen-Anhalt   5,00 %
Schleswig-Holstein   6,50 %
Thüringen   6,50 %
Vorheriger Begriff:
Freihändiger Verkauf
Nächster Begriff:
Zuschlagsgebühr