Damit ein
Gebot wirksam ist, muss es immer höher sein als das vorangegangene Gebot. Ist dies nicht der Fall, so darf das zuständige
Vollstreckungsgericht es nicht zulassen.
Es gibt keine Vorgaben, um wie viel das Gebot höher sein muss. Es ist jedoch davon abzuraten, in ganz kleinen Schritten zu erhöhen. Dadurch wird die
Bietstunde unnötig in die Länge gezogen sowie Mietbietende und vor allem
Gläubiger verärgert.