Nur das zuständige
Vollstreckungsgericht kann den
Verkehrswert für ein Objekt in Zwangsversteigerung festsetzen.
Dabei bezieht es sich auf die Ermittlung eines neutralen
Gutachters. Dieser besichtigt und prüft das Grundstück oder die Immobilie, um anhand des zu diesem Zeitpunkt allgemeinen Wertverhältnisses auf dem Grundstücksmarkt den Verkehrswert zu bestimmen.
Das Wort hat aber noch eine andere Bedeutung im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen. Man redet auch von Wertfestsetzung, wenn das Gericht die Verfahrenskosten und Gerichtskosten bestimmt.