Darunter versteht man den Tag, an welchem der vom Gericht beauftragte Gutachter das Objekt in Zwangsversteigerung besichtigt und prüft. Anschließend legt er den
Verkehrswert anhand der zu dem Zeitpunkt allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt fest und schreibt das
Gutachten. Der Verkehrswert und der Zustand des Grundstücks oder der Immobilie im Gutachten beziehen sich also auf diesen festgelegten Tag.
Da zwischen dem Wertermittlungsstichtag und dem
Versteigerungstermin manchmal Wochen oder sogar Monate liegen können, ist es wichtig, dies bei der eigenen Kaufentscheidung zu berücksichtigen. Der Zustand des Objekts kann sich in der Zwischenzeit ausschlaggebend verändert haben. Der Wertermittlungsstichtag ist also ein wichtiger Anhaltspunkt.
Besonders wenn es sich bei dem Versteigerungstermin bereits um einen
Wiederholungstermin handelt, könnt es angebracht sein, sich vor der Versteigerung so gut wie möglich selbst über Zustand und Wert des Objekts zu informieren, da Bewertungen und Einschätzungen vom Wertermittlungsstichtag bereist überholt sein können.