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Versteigerungserlös

Darunter versteht man die Summe, die bei der Versteigerung eines Objekts eingenommen wurde, also das Höchstgebot/Meistgebot.

Dieser Versteigerungserlös ist dabei nicht zwingend gewinnbringend. Der Ersteigerer muss, wenn der Zuschlagsbeschluss an ihn geht, die Gesamtsumme inklusive aller Kosten an das zuständige Vollstreckungsgericht zahlen.

Sollte es mehr als einen Gläubiger geben, wird der Versteigerungserlös zu einem späteren Zeitpunkt im sogenannten Verteilungstermin an die Parteien aufgeteilt. 
Vorheriger Begriff:
Verfügungsbeschränkung
Nächster Begriff:
Versteigerungsvermerk