Dies ist das Gleiche wie
Strohmann oder Stellvertreter. Ersteigert die verdeckte Vertretung das Objekt, so muss sie im
Termin oder nachträglich durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachweisen, dass sie für eine dritte Person mitgeboten hat und dazu berechtigt ist. Der
Zuschlag für das Grundstück oder die Immobilie in Zwangsversteigerung geht dann an den Dritten.
Es ist absolut legal, sich bei einer Zwangsversteigerung vertreten zu lassen.