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Verdeckte Vertretung

Dies ist das Gleiche wie Strohmann oder Stellvertreter. Ersteigert die verdeckte Vertretung das Objekt, so muss sie im Termin oder nachträglich durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachweisen, dass sie für eine dritte Person mitgeboten hat und dazu berechtigt ist. Der Zuschlag für das Grundstück oder die Immobilie in Zwangsversteigerung geht dann an den Dritten. 

Es ist absolut legal, sich bei einer Zwangsversteigerung vertreten zu lassen.
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Teileinstellung
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Verfügungsbeschränkung