Das Meistgebot oder auch Höchstgebot ist das letzte und höchste Gebot bei einer Versteigerung. Es setzt sich zusammen aus dem
Bargebot und den
bestehend bleibenden Rechten.
Dabei werden die bestehend bleibenden Rechte jedoch erst im Nachhinein hinzugerechnet. Wenn man ein Gebot abgibt, sollte man sie aber auf keinen Fall vergessen und am besten bereits im Kopf dazuzählen.
Der Bietende mit dem Meistgebot bekommt den
Zuschlag und in der Folge zumeist auch den
Zuschlagsbeschluss. Das Meistgebot gilt als Antrag auf Abschluss eines Vertrags.