Die Person, die bei einer Versteigerung zum Ende der Bietzeit das höchste
Gebot abgegeben hat.
Der
Zuschlagsbeschluss geht normalerweise an den Meistbietenden, solange kein
Versagungsgrund vorliegt und der die Zwangsversteigerung betreibende
Gläubiger das Verfahren nicht einstellen lässt.
Der Meistbietende kann nun nicht mehr von dem Kauf zurücktreten. Ein Höchstgebot und der damit einhergehende
Zuschlag werden vom Vollstreckungsgericht als rechtlich bindender Vertrag angesehen.